Tipps für den Besuch bei Arzt oder Ärztin
Fertigen Sie in Stichworten Notizen über Ihre Beschwerden, Zeit und Anlässe für das Auftreten sowie alle eingenommenen Medikamente (einschließlich Pille, andere Hormone, Nahrungsergänzungsmittel) an. Bei vielen Befindlichkeitsstörungen können durch Ernährungsumstellung, ausreichend Flüssigkeit und Naturheilmittel die Beschwerden behoben werden. Sprechen sie das mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin ab.
- Bei Mehrfachverordnungen von Medikamenten für eine Erkrankung durch verschiedene ÄrztInnen > Nachfrage über Reduktion der verordneten Medikamente auf ein Minimum und Berücksichtigung frauenspezifischer Neben- und Wechselwirkungen; bei neu verordneten Medikamente: abklären, ob diese auf unterschiedliche Wirkung von Männern und Frauen getestet wurden (seit 2004 Pflicht)
- Achtung Wechselwirkung von weiblichem Zyklus / Hormonen und Medikamenten! (z.B. Schmerz- und Schlafmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Blasen-/Nierenentzündungen, Durchfall, Allergien, Epilepsie, Magen-Darm-Erkrankungen) > Weisen Sie den Arzt darauf hin, wenn sie hormonell verhüten oder sonstige Hormone einnehmen
- Niedergeschlagenheit/Depression/Unruhe > keine parallele Einnahme von Benzodiazepin (Beruhigungsmittel) und Antidepressiva; Benzodiazepine (z.B. in Valium) nur sehr zurückhaltend einnehmen: Frauen bauen den Wirkstoff langsamer ab als Männer (nachfragen, ob geschlechtsabhängige Angaben für die Dosierung gemacht werden!)
- Bei Herzkreislauferkrankungen: Vorsicht vor Arzneimitteln mit Digitalis (Roter Fingerhut), weil für Frauen eher schädlich bis tödlich
- Bei Wechsel von Medikamenten mit gleichen Inhaltsstoffen (Generika): falls es Probleme der Verträglichkeit gibt, kann der Arzt das alte Medikamente durch einen Zusatz „aut idem“ auf dem Rezept verordnen.
- Untersuchungen, Diagnose und Therapie etc. in Ruhe erklären lassen, nachfragen
- Kritische Prüfung bei vorgeschlagenen IGeL-Leistungen (Individuelle GesundheitsLeistungen, die selbst zu zahlen sind). Grundsätzlich sollte eine Entscheidung für über selbst zu zahlende Leistungen erst nach abgeschlossener Untersuchung bzw. gestellter Diagnose erfolgen. Bei bestehenden Beschwerden bzw-. Krankheitsverdacht des Arztes/ der Ärztin ist die entsprechende Untersuchung eine Kassenleistung. Beispiel: Die Messung des Augeninnendrucks bei Augenerkrankung Grüner Star (Glaukom), vaginaler Ultraschall bei Myomen, Brustultraschall bei Schmerzen in der Brust.
- Krankentransport – Fahrtkostenübernahme durch die Krankenkasse Es liegt bei der Ärztin/ dem Arzt eine medizinische Notwendigkeit für den Transport zu Behandlungen/ Untersuchungen auf einem Transportschein zu bescheinigen. Das gilt z.B. für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ( Schwerbehindertenschein).
Vor OPs
- Zweitmeinung bei umstrittenen OPs einholen
- Berichte, Bilder etc. bereithalten (keine doppelten Untersuchungen)
- Vorgespräch evtl. in Begleitung einer Person des Vertrauens (vier Ohren hören mehr!)
- Bei (Knie-)Prothesen und Stents: Abklärung, ob Besonderheiten des weiblichen Körpers berücksichtigt werden
SIE HABEN GRUNDSÄTZLICH EIN RECHT AUF KOPIEN IHRER PATIENTENAKTE(N).